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Allgemeinverfügung des Bayerischen Gesundheitsministeriums

Liebe Eltern,


leider ist meine Mitteilung von heute Vormittag schon überholt, da das bayerische Gesundheitsministerium eine Allgemeinverfügung zum Besuch von Schulen für Reiserückkehrer aus Risikogebieten (z.B. das seit dem 05.03. neu hinzugekommenen Südtirol) erlassen hat, auf die auch das Kultusministerium verweist. Demnach dürfen Schülerinnen und Schüler für einen Zeitraum von 14 Tagen seit Rückkehr keine Schulen mehr betreten. Wir bitten Sie daher, sollten Sie betroffen sein, Ihre Kinder am Sonntag auch nicht ins Internat anreisen zu lassen, da wir diese ansonsten wieder nach Hause schicken müssten.

Da sich derzeit recht schnell Änderungen ergeben, bitten wir Sie sich tagesaktuell über die Seite des Gesundheitsministeriums bzw. des Kultusministeriums zu informieren, dort finden Sie auch die entsprechenden Hinweise bzw. Links z.B. zur Allgemeinverfügung. Im Übrigen weisen wir darauf hin, dass es "ausdrücklich keine Aufgabe der Träger bzw. des eingesetzten Personals bzw. der Tagespflegeperson ist, gezielt durch Nachfragen zu erforschen, ob Kinder sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben." Im Gegenteil, es obliegt "den Personensorgeberechtigten die betreffenden Kinder nicht in die Einrichtungen zu bringen und das Recht auf Betreuung gegenüber dem Träger oder der Tagespflegeperson darf nicht geltend gemacht werden. Der Rechtsanspruch auf Betreuung nach § 24 SGB VIII ist insoweit eingeschränkt."

Von Internatsseite wurden diese Nachfragen schon zu Ferienbeginn dennoch getätig, die sehr geringe Anzahl betroffener Eltern ist bereits informiert, wir bedanken uns für das Verständnis und die Zusammenarbeit.

Mit freundlichen Grüßen

Thorsten Lotz

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